Probenabnahme und Versand

Bitte beachten Sie zum Wohle ihrer Patienten und zum Schutze unserer Mitarbeiter folgende gefahrgutrechtliche Hinweise:

 

• Alle Proben müssen mit ausreichend Formalin bedeckt sein! 

• Proben die mit Hep. B oder HIV  infiziert sind, müssen einen Tag in Formalin verbleiben, bevor sie versendet werden dürfen
   → dieses dient der Virusinaktivierung!

• Beschriften Sie das Probengut mit den Patientendaten!

• Füllen Sie den Auftragsschein aus!

 

• Bei fehlenden Angaben verzögert sich die Untersuchung unnötig.
Unter Umständen ist eine Zuordnung gar nicht mehr möglich!

• Geben Sie die entnommene Probe in das mit Formalin gefüllte Gefäß:
Achten Sie darauf, das der Deckel auch wirklich geschlossen ist und kein Formalin entweichen kann!

• Geben Sie das beschriftete Probengut in eine Umverpackung:

• Den ausgefüllten Auftragsschein und ggf. die Überweisung, sowie die Probe in   der Umverpackung legen Sie zusammen in die blaue Versandtüte und verschließen diese mit den Plastikclips!

 ! Bitte nicht mit Metallheftklammern zutackern → Verletzungsgefahr !


Bei Fragen wenden S
ie sich bitte an:

Pathologisches Institut Bremerhaven:  0471/929890
oder
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege
:  0221/3772500.