Gynäkologische Zytologie

Untersucht werden konventionelle Abstriche der Cervix uteri, der Vagina und der Vulva im Rahmen der Krebsvorsorge oder der kurativen Versorgung. Alternativ dazu bieten wir auch die Dünnschichtzytologie an. In einigen Fällen ist ein HPV-Nachweis (Humanes Papillom Virus) sinnvoll, der in Form einer HPV- PCR (Polymerase Kettenreaktion) durchgeführt wird, wobei 18 high risk und 6 low risk Typen nachgewiesen werden können.


Die eingesendeten Abstriche werden Ihren Begleitscheinen zugeordnet und mit der Papanicolaou-Färbung gefärbt. Anschließend werden die Präparate von unseren erfahrenen Zytologieassistentinnen (CTA/CT-GYN) gescreent und nach der Münchener Nomenklatur III befundet. Unauffällige Präparate der PAP-Gruppe I werden eigenständig von den Zytologieassistentinnen befundet und stichprobenartig von den zytologieverantwortlichen Ärzten überprüft. Alle auffälligen Befunde (II a/p/g/e , III p/g/e/x , III D1, D2 , IV a-p/g, IV b-p/g , V p/g/e/x)  werden dem zytologieverantwortlichen Arzt vorgelegt und in einigen Fällen gemeinsam diskutiert und befundet.

Im Rahmen der Qualitätsvereinbarung der Zervix-Zytologie erfolgt eine jährliche Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation. Ebenso wird anhand einer stetig geführten Statistik die Korrelation zytologischer und histologischer Befundergebnisse überprüft. Die Zytologieassistentinnen und die zytologie verantwortlichen Ärzte nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Auch das sog. Re-Screening erfolgt nach den Vorschriften der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie. Die Präparate und Befunde werden 10 Jahre archiviert.
Die Gynäkologen/innen werden in regelmäßigen Abständen mit Hilfe eines EDV-gesteuerten Mahnwesens über die ggf. ausstehende Wiederholung bzw. Klärung zytologisch zweifelhafter Befunde und über Ergebnisse zwischenzeitlicher histologischer Befundsicherungen informiert.

Für Fortbildungs- und Ausbildungszwecke haben wir eine sehr umfangreiche Mustersammlung aufgebaut, die stetig erweitert wird.